Theoretisch genießen alle marokkanischen Bürger den Versicherungsschutz der verpflichtenden Krankenversicherung, der sogenannten AMO (Assurance Maladie Obligatoire). Das System besteht aus zwei Teilen: dem staatlichen Krankenversicherungssystem und dem privaten Krankenversicherungssystem.
Mitarbeiter staatlicher Unternehmen sind über das staatliche Krankenversicherungssystem, die sogenannte CNOPS (Caisse Nationale des Organismes de Prévoyance Sociale), versichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.cnops.org.maMitarbeiter privater Unternehmen sind über das private Krankenversicherungssystem, die sogenannte CNSS (Caisse Nationale de Sécurité Sociale), versichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.cnss.maJede Organisation stellt eine Versichertenkarte aus, mit der die Versicherten die medizinische Versorgung und die Leistungen der AMO in Anspruch nehmen können.
Die Versicherungen werden über die Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Basis des Gehalts bezahlen.
Marokkanische Bürger mit einem Jahreseinkommen von maximal 5.650 DHS können die Leistungen der staatlichen Gesundheitsversorgung über das RAMED (Régime d’Assistance Médicale) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.ramed.maEs wird außerdem empfohlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Kosten für die medizinische Versorgung im privaten Sektor hoch sind und die Behandlungssätze privater Ärzte deutlich über den Standardsätzen liegen.