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Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bietet bei vorübergehenden Aufenthalten (Sprachreisen, Geschäftsreisen, Urlaub usw.) Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz zu denselben Bedingungen, wie sie für Bürger dieser Länder gelten, die dort versichert sind.

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Die Vorderseite der am 1. Juni 2004 eingeführten EKVK sieht immer gleich aus und enthält immer dieselben Informationen, jedoch in verschiedenen Sprachen, um sicherzustellen, dass sie von den Gesundheitsdienstleistern in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar erkannt wird. Die Karte enthält die persönlichen Daten des Inhabers und wird kostenlos ausgestellt. Bei Auslandsreisen sollte jedes Familienmitglied eine eigene Karte haben.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Krankenversicherungskarte zwei Jahre lang gültig ist.

Wie funktioniert die EKVK?

Die EKVK gilt für medizinische Versorgungsleistungen und Behandlungen, die Sie wegen Ihres Gesundheitszustands benötigen. Sie müssen die Karte lediglich Ihrem Gesundheitsdienstleister (Arzt, Krankenhaus usw.) vorlegen und die Kosten Ihrer medizinischen Behandlung werden entsprechend der Sozialversicherungsregelungen und Gesetze im Gastland übernommen. Wenn Sie jedoch speziell zu dem Zweck, sich behandeln zu lassen, in ein teilnehmendes Land reisen, gilt die EKVK nicht. Geplante Behandlungen im Ausland sind nicht abgedeckt.

Woher bekomme ich eine EKVK?

Wenden Sie sich mindestens zwei Wochen vor der Abreise an Ihre lokale Gesundheitsbehörde, um Ihre Karte zu beantragen. Dokumente sind nicht erforderlich, um die Karte auszustellen. Wenn Sie weniger als zwei Wochen nach Beantragung der Karte abreisen, kann Ihre lokale Gesundheitsbehörde Ihnen eine provisorische Bescheinigung ausstellen, mit der Sie Ihre Anspruchsberechtigung nachweisen können. Diese Bescheinigung gilt für drei Monate. Sie können sie verwenden, bis Sie Ihre EKVK erhalten haben.

Wer kann eine EKVK beantragen?

Als Bürger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz haben Sie Anspruch auf die Karte.

Warum reicht die EKVK nicht immer aus?

Die EKVK ist keine Alternative zur Auslandskrankenversicherung. Die Kosten werden auf der Grundlage der Tarife und Gesetze des Gastlandes erstattet und die Gesundheitssysteme sind in allen Ländern ein wenig anders.

Die EKVK gilt nur für Kosten, die in staatlichen Gesundheitseinrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen anfallen (sie kommt nicht für private medizinische Versorgung oder Kosten auf).

Die Karte gilt nur in Europa und nur für einen Zeitraum von zwei Jahren. Medizinische Assistance und Rückführung im Notfall sind nicht abgedeckt. Außerdem müssen Sie in einigen Ländern, z. B. in Großbritannien, lange warten, bis Sie Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem erhalten. Daher empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Auslandskrankenversicherungen von MSH

Wenn Sie Krankenversicherungsschutz für bestimmte medizinische Bedürfnisse benötigen, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit Ihre Ausgaben erstattet werden. Wir empfehlen Ihnen auch, bei Bedarf Zusatzleistungen wie augenärztliche/zahnärztliche Versorgung, Mutterschaftsversorgung, medizinische Assistance/Rückführung oder Vorsorge hinzuzufügen. Unsere umfangreichen Angebote sind so konzipiert, dass sie je nach Alter, familiärer Situation und Zielland an Ihre Anforderungen angepasst werden können. Hier erfahren Sie mehr über unsere Produkte und Lösungen und können ein Angebot anfordern.

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