Wenn Sie als Expatriate (Student, Arbeitnehmer, Selbstständiger, Globetrotter oder Rentner) nicht nur vorübergehend ins Ausland entsandt werden, sind Sie nicht mehr durch das Gesundheitssystem Ihres Heimatlandes abgedeckt und müssen wahrscheinlich in das örtliche Gesundheitssystem einzahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Gesundheitskosten zum gleichen Satz erstattet werden oder dass Sie sogar den gleichen Versicherungsschutz genießen, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und können weitaus höher sein als das, was Sie zu Hause zu zahlen gewohnt sind.
Wenn Sie nur dem lokalen Sozialversicherungssystem Ihres Entsendungslandes beitreten, werden Ihnen die Kosten wahrscheinlich nur begrenzt oder gar nicht erstattet, und Sie sind auf Reisen oder bei der Rückkehr in Ihr Heimatland nicht abgesichert.